Liebe Leser*innen der GermanBoardNews,
in dieser HV-Saison fällt auf, dass zahlreiche Unternehmen die Amtszeiten für Aufsichtsräte von fünf auf vier Jahre verkürzen (auch für unsere Aufsichtsrätin der Woche). Zur Begründung verweisen die Unternehmen in erstaunlicher Einmütigkeit auf Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) und „Erwartungen“ von Investoren. Dann kann das ja nicht schlecht sein. Oder?
Ich möchte eine alternative Deutung anbieten: Unternehmen beugen sich hasenfüßig dem Druck institutioneller Investoren, die Aufsichtsräte enger an die Kandare nehmen wollen. Denn je kürzer eine Ägide, desto schneller können sie unliebsame Kontrolleure austauschen – am liebsten wären einigen Aktionären deshalb einjährige Amtszeiten. Unabhängige Aufsichtsräte, die sich allen Stakeholdern verpflichtet fühlen, wären dann Geschichte.